Nutze deine Chance

Steuerexperte mit Zukunftschancen

Als Steuerfachangestellte/r hast Du die besten Karrierechancen. Du willst Dich nach der Ausbildung weiterentwickeln? Kaum ein anderer Ausbildungsberuf bietet Dir mehr Möglichkeiten für Fortbildung und Aufstieg. Fachassistent/in Lohn und Gehalt oder Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse, Steuerfachwirt/in, Steuerberater/in oder im Anschluss noch ein Studium? Du entscheidest und Du bestimmst, wie es weitergeht.

Deine Karrierechancen im Überblick

StB

Steuerberater/in

8 Jahre Praxis

Max.
3 Jahre
Praxis

StFW
Steuerfachwirt/in

Mind.
3 Jahre
Praxis

Max.
7 Jahre
Praxis

FAIT
Fachassistent/in
Digitalisierung
und IT-Prozesse

Mind.
1 Jahr
Praxis

Max.
6 Jahre
Praxis

FARC
Fachassistent/in
Rechnungswesen
und Controlling

Mind.
2 Jahre
Praxis

Max.
7 Jahre
Praxis

FALG
Fachassistent/in
Lohn und Gehalt

Mind.
1 Jahr
Praxis

Max.
7,5 Jahre
Praxis

FALF
Fachassistent/in
Land und
Forstwirtschaft

Mind.
0,5 Jahre
Praxis

StFA

Steuerfachangestellte/r

Diese Darstellung der vielfältigen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten ist stark vereinfacht. Zu beachten sind die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammerm sowie die entsprechenden Regelungen im Steuerberatungsgesetz.

Dein Weg zum Steuerexperten

Das Steuersystem in Deutschland wird ständig geändert. Regelmäßige Weiterbildungen bringen Dich deshalb immer wieder auf den neusten Stand. Sie machen Dich fit für Deine berufliche Zukunft. In diesem Zusammenhang kannst Du Dich nach der Ausbildung auch auf ein bestimmtes Fachgebiet oder eine Wirtschaftsbranche spezialisieren. Oder Du nutzt eine der folgenden Karrierechancen:


SPEZIALIST FÜR KNIFFLIGES

FACHASSISTENT/IN

Als Fachassistent/in verfügst Du über umfangreiches Wissen auf einem Spezialgebiet und stehst Mandanten und Kollegen als Experte zur Seite.

Lohn und Gehalt (FALG)

Rechnungswesen und Controlling (FARC)

Land- und Forstwirtschaft (FALF)

Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Bereits nach ein- bzw. zweijähriger Tätigkeit als Steuerfachangestellte/r kannst Du eine entsprechende Prüfung ablegen und erklimmst damit die nächste Stufe auf Deiner Karriereleiter.


MEHR VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

STEUERFACHWIRT/IN

Nach der Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in betreust Du in der Kanzlei anspruchsvollere Mandate. Diese gehobene Position schlägt meist auch in Deiner Bezahlung zu Buche. Nach drei Jahren Berufspraxis als Steuerfachangestellte/r kannst Du die Prüfung absolvieren. Sie besteht aus vier Klausuren, und einer mündlichen Prüfung, in denen Du nachweist, dass Du über tiefere Kenntnisse im Steuerrecht und Rechnungswesen verfügst.

OBEN ANGEKOMMEN – AUCH OHNE STUDIUM

STEUERBERATER/IN

Als Steuerberater/in kannst Du wählen: angestellt in einem Steuerbüro oder Unternehmen arbeiten oder eine eigene Kanzlei gründen und eigenverantwortlich Mandanten beraten.

Um Steuerberater/in zu werden, brauchst Du nicht unbedingt einen Studienabschluss. Wer die Steuerfachangestellten-Ausbildung erfolgreich beendete und weitere acht Jahre berufspraktische Erfahrungen sammelte, kann die anspruchsvolle Prüfung ablegen. Diese lange Berufsphase verkürzt sich durch die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in. Mit dieser sind insgesamt nur sechs Jahre Berufspraxis notwendig, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden.

Lieber ein Studium?

Ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium ist eine weitere Möglichkeit, um in einer Steuerkanzlei erfolgreich aufzusteigen. Hier gibt es zwei Optionen für die Gestaltung Deiner beruflichen Zukunft.

Variante 1

Du hast bereits eine Lehre als Steuerfachangestellte/r absolviert.

Das ist eine gute Basis für ein anspruchsvolles betriebs-wirtschaftliches Studium. Denn in Deiner Ausbildung baust Du schon umfangreiches Wissen in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Betriebswirtschaft auf. Deinen Mitstudenten bist Du somit am Anfang ein gutes Stück voraus. Strebst Du danach die Steuerberater-Prüfung an, musst Du in jedem Fall aber noch zwei bis drei Jahre berufspraktisch tätig sein.

Variante 2

Du kommst frisch von der Schule und möchtest keine Ausbildung, sondern gleich ein betriebswirtschaftliches Studium mit Schwerpunkt Steuern beginnen.

Dein Ziel ist es, Steuerberater/-in zu werden. Dann kannst Du im Anschluss an Dein Studium nach zwei bis drei Jahren berufspraktischer Tätigkeit das Steuerberater-Examen ablegen. An der Münchner Hochschule Dual kannst Du auch ein BWL-Studium und eine Ausbildung als Steuerfachangestellte/r kombinieren.

Du möchtest während dem Studium Praxiserfahrung sammeln? Aktuelle Praktikumsangebote für Studenten
findest du in der

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Dual studieren

Wenn Du Dich für eine Hochschule entscheidest, dann sind die dualen Studiengänge der Berufsakademien in Sachsen empfehlenswert. Duales Studium bedeutet, dass in vierteljährlichem Wechsel an der Staatlichen Studienakademie (Theorie) und in der Kanzlei seines Praxispartners (Praxis) studiert wird. Das dreijährige betriebswirtschaftliche Studium mit steuerrechtlicher Spezialisierung wird beispielsweise an den Berufsakademien in Dresden und in Leipzig oder an der Hochschule für angewandtes Management in Erding und an der Hochschule Landshut angeboten.

Sonst noch Fragen?

Ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich?

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Hierbei wird eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Ob in begründeten Ausnahmefällen eine Teilzeitausbildung in Betracht kommt, prüft die Steuerberaterkammer im Einzelfall.

Kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden?

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit setzt zunächst einen gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und des Ausbildenden voraus. Es gibt Steuerberater, die unabhängig von der Vorbildung ihrer Auszubildenden keine Verkürzung möchten. Dann muss nämlich ein Teil des Lehrstoffs im Selbststudium erarbeitet werden, was erheblich schwieriger ist als eine reguläre Ausbildung in drei Jahren. Außerdem wird die Ausbildungszeit auch nur dann verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Dafür ist eine Prognoseentscheidung durch die Steuerberaterkammer nach Rücksprache mit dem Ausbilder erforderlich.

Im zuständigen Gebiet der Steuerberaterkammer München gilt Folgendes:

Eine Verkürzung um 6 Monate kann bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrags vereinbart werden, wenn der/dieAuszubildende Abitur oder Fachabitur vorweisen kann oder über einen erfolgreichen Abschluss einer anderen Berufsausbildung verfügt. Während der Ausbildung kann die Ausbildungszeit um sechs Monate verkürzt werden, wenn insbesondere gute Leistungen bei der Zwischenprüfung, in der Kanzlei und in der Berufsschule gezeigt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen, kommt über die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in Betracht.

Werden bei einem Wechsel der Ausbildungsstelle die bisherigen Ausbildungsteile angerechnet?

Da die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten bundesweit einheitlich erfolgt, ist eine Anrechnung der bisherigen Ausbildung auf ein neu abzuschließendes Ausbildungsverhältnis grundsätzlich möglich – allerdings wird jeder Fall von der Kammer einzeln geprüft. Gesetzliche Grundlagen der Berufsausbildung bilden neben dem Berufsbildungsgesetz die ebenfalls bundesweit geltende Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte. Lediglich einzelne Regelungen in den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern, die aber nicht die Prüfungsgebiete betreffen, weichen teilweise voneinander ab. Die Prüfungsordnung für die Steuerfachangestellten-Ausbildung findest Du auf den Websites der Steuerberaterkammer Sachsen und der Steuerberaterkammer München.

Wann und wo muss ich zur Berufsschule gehen?

Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erfolgt dual. Das bedeutet: Du gehst an einigen Tagen in die Berufsschule und arbeitest an den anderen Tagen in der Steuerkanzlei. Nachfolgend haben wir alle Berufsschulen in den Zuständigkeitsgebieten der Steuerberaterkammern München und Sachsen aufgeführt. Welche Berufsschule Du besuchst, richtet sich immer nach Deinem Wohnort.

Berufsschulen in Sachsen

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft I
Lutherstraße 2 09126 Chemnitz

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft Dresden
“Prof. Dr. Zeigner” Melanchtonstr. 9 (Sitz der Schulverwaltung) 01099 Dresden

Hinweis: Der Unterricht der Steuerfachangestellten-Azubis findet in der Außenstelle statt: Bodenbacher Str. 154a, 01277 Dresden

Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Dresden
Berufsbildende Förderschule für Körperbehinderte Hellerhofstr. 21 01129 Dresden

Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1 04289 Leipzig

Berufliches Schulzentrum Löbau Bereich Wirtschaft
Dietrich-Bonhoeffer- Str. 9 02708 Löbau

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft, Gesundheit und Technik des Landkreises Zwickau
Außenstelle Zwickau: Dr.- Friedrichs – Ring 43 08056 Zwickau

Berufsschulen im Kammerbezirk München (Südbayern)

Staatliche Berufsschule II Kempten
Wiesstr. 30 87435 Kempten

Staatliche Berufsschule Kaufbeuren
Josef-Fischer-Str. 3 87600 Kaufbeuren

Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen
Am Holzhof 5 82467 Garmisch-Partenkirchen

Staatliche Berufsschule Bad Tölz
Gudrunstr. 2 83646 Bad Tölz

Berufsschule Augsbur
Haunstetter Str. 66 86161 Augsburg

Staatliche Berufsschule Fürstenfeldbruck
Hans-Sachs-Str. 2 82256 Fürstenfeldbruck

Staatliche Berufsschule Ingolstadt
Brückenkopf 1 85051 Ingolstadt

Städtische Berufsschule für Steuern München
Riesstraße 31 80992 München

Staatliche Berufsschule Landshut
Weilerstr. 25 84032 Landshut

Staatliche Berufsschule Straubing-Bogen
Stadtgraben 54 94315 Straubing

Staatliche Berufsschule Rosenheim
Wittelsbacherstr. 16 A 83022 Rosenheim

Kaufmännische Berufsschule Deggendorf
Egger Str. 30 94469 Deggendorf

Staatliche Berufsschule 2 Passau
Am Fernsehturm 2 94036 Passau

Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land
Kerschensteinerstr. 2 83395 Freilassing

Was kostet eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten?

Bei der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten handelt es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und ist für Auszubildende kostenfrei. Es können Kosten für Lehrmittel oder Fahrtkosten entstehen, die allerdings zum Teil von den Ausbildenden erstattet werden können.

Du bist nicht fündig geworden? Gerne helfen wir, die Mitarbeiter der Steuerberaterkammern, dir persönlich weiter.

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